Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Garten-, Grünflächen- und Objektpflege sowie Hausmeisterleistungen zwischen GRIEGER FACILITY AND GARDEN, Inhaber Fabian Grieger, Leithecker Straße 14, 53639 Königswinter (nachfolgend „wir“), und unseren Auftraggebern. Sie gelten für Verbraucher und Unternehmer, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Angebot und Vertragsschluss
Anfragen über die Website, per Telefon, WhatsApp oder E-Mail sind unverbindlich. Unsere Angebote nennen die Leistungen, den Preis und eine Bindefrist; ist keine Frist genannt, sind wir 30 Tage an das Angebot gebunden. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot innerhalb der Frist annimmt (schriftlich, per E-Mail oder durch Unterschrift) oder wenn wir einen Auftrag in Textform bestätigen. Mündliche Absprachen bestätigen wir auf Wunsch in Textform.
3. Leistungsumfang
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot, dem Leistungsverzeichnis oder dem Pflegevertrag. Arbeiten, die darin nicht enthalten sind, führen wir nur nach vorheriger Absprache aus und berechnen sie gesondert nach Aufwand oder nach vereinbartem Preis. Wir dürfen geeignete Mitarbeiter und zuverlässige Nachunternehmer einsetzen; unser Ansprechpartner für den Auftraggeber bleibt unverändert.
4. Einmalige Aufträge
Einmalige Aufträge (z. B. Heckenschnitt, Laubbeseitigung, Grundstücksfreimachung) führen wir zum vereinbarten Termin oder im vereinbarten Zeitraum aus. Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Arbeiten zum vereinbarten Festpreis oder nach tatsächlichem Aufwand, wenn dies so vereinbart ist. Zeigt sich vor Ort ein deutlich höherer Aufwand als bei der Besichtigung oder Anfrage erkennbar war, stimmen wir das weitere Vorgehen vorher mit dem Auftraggeber ab.
5. Pflegeverträge (Abo)
Bei wiederkehrenden Leistungen (Pflegevertrag, Saison- oder Jahresvertrag) richten sich Leistungen, Intervall und Preis nach dem Vertrag. Ist eine feste Laufzeit vereinbart, endet der Vertrag mit ihrem Ablauf, sofern nichts anderes vereinbart ist. Ist keine Laufzeit vereinbart oder verlängert sich ein Vertrag, läuft er auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Bei Verträgen mit Verbrauchern beträgt eine erstmals vereinbarte feste Laufzeit höchstens zwei Jahre. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Saisonale Pausen (z. B. im Winter) richten sich nach dem Vertrag.
6. Termine, schlechtes Wetter und Krankheit
Termine stimmen wir mit dem Auftraggeber ab; bei Pflegeverträgen planen wir die Einsätze im vereinbarten Rhythmus. Ist eine fachgerechte oder sichere Ausführung wegen der Witterung nicht möglich (z. B. Starkregen, Sturm, Gewitter, Frost, Schnee oder sehr nasse Böden), wird ein neuer Termin vereinbart. Dasselbe gilt bei Krankheit, Unfall oder einem anderen unvorhersehbaren Ausfall, den wir nicht zu vertreten haben. Wir informieren den Auftraggeber so früh wie möglich und holen den Termin zeitnah nach. Bei Pflegeverträgen bleibt der vereinbarte Preis unverändert, wenn der ausgefallene Einsatz nachgeholt wird. Möchte der Auftraggeber einen fest vereinbarten Termin verschieben, bitten wir um Mitteilung spätestens 24 Stunden vorher.
7. Objektzugang und Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass wir das Grundstück zum vereinbarten Termin betreten und die Arbeitsflächen erreichen können (z. B. offene Tore, Zufahrt, Zugang zu Wasser und Strom, soweit vereinbart). Er weist uns vor Beginn auf Gefahrenstellen und Besonderheiten hin, insbesondere auf unterirdische Leitungen, Bewässerungsanlagen, Mähroboter und deren Begrenzungsdrähte, empfindliche Pflanzen, Teiche, Spielgeräte und Fremdkörper auf den Flächen. Haustiere sind während der Arbeiten sicher zu verwahren. Ist der Zugang aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht möglich, können wir die vergebliche Anfahrt gemäß Angebot oder Preisliste berechnen.
8. Schlüssel und Zugangsmittel
Überlässt uns der Auftraggeber Schlüssel, Transponder oder Zugangscodes, wird die Übergabe und Rückgabe dokumentiert. Wir verwahren Zugangsmittel sorgfältig, nutzen sie ausschließlich für den Auftrag und geben sie nicht an Unbefugte weiter. Nach Vertragsende geben wir sie unverzüglich zurück. Einen Verlust melden wir sofort.
9. Schnittzeiten, Naturschutz und Genehmigungen
Wir beachten die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz: In der Zeit vom 1. März bis 30. September führen wir an Hecken, Gebüschen und anderen Gehölzen nur schonende Form- und Pflegeschnitte aus; starke Rückschnitte und Rodungen erfolgen außerhalb dieses Zeitraums. Werden bei den Arbeiten besetzte Nester oder geschützte Tiere festgestellt, unterbrechen wir die Arbeiten an dieser Stelle. Ist für Arbeiten eine behördliche Genehmigung erforderlich (z. B. nach einer Baumschutzsatzung), holt der Auftraggeber diese vor Beginn ein, sofern nichts anderes vereinbart ist. Motorgeräte setzen wir nur zu den gesetzlich erlaubten Zeiten ein.
10. Grünschnitt und Entsorgung
Abtransport und Entsorgung von Grünschnitt, Laub und sonstigen Abfällen sind nur geschuldet, wenn sie im Angebot oder Vertrag enthalten sind, und werden nach den dort genannten Preisen berechnet. Andernfalls verbleibt das Material an einer abgestimmten Stelle auf dem Grundstück. Schadstoffe, Bauschutt und Sondermüll entsorgen wir nicht.
11. Preise und Zahlung
Es gelten die im Angebot oder Vertrag genannten Preise. Als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG berechnen wir keine Umsatzsteuer; alle Preise sind Endpreise. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Pflegeverträgen erfolgt die Abrechnung monatlich, sofern nichts anderes vereinbart ist. Preisänderungen bei laufenden Pflegeverträgen teilen wir mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit; der Auftraggeber kann den Vertrag dann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
12. Abnahme und Mängel
Der Auftraggeber prüft die Leistung nach Abschluss und teilt erkennbare Mängel möglichst innerhalb einer Woche mit, damit wir sie zügig beseitigen können. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Natürliches Wachstum, Witterungseinflüsse und die Entwicklung von Pflanzen nach dem Schnitt sind keine Mängel.
13. Haftung
Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Für Schäden an Leitungen, Anlagen oder Gegenständen, auf die wir trotz Nachfrage nicht hingewiesen wurden und die nicht erkennbar waren, haften wir nicht, soweit uns kein Verschulden trifft. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
14. Widerrufsrecht für Verbraucher
Schließen Verbraucher einen Vertrag außerhalb unserer Geschäftsräume oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. Telefon, E-Mail, Website), steht ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die wir dem Auftraggeber bei Vertragsschluss übermitteln. Wünscht der Verbraucher ausdrücklich, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit den Arbeiten beginnen, hat er im Fall des Widerrufs Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen zu leisten.
15. Fotos und Datenschutz
Zur Dokumentation (z. B. Leistungsnachweis vorher/nachher) dürfen wir die bearbeiteten Flächen fotografieren. Eine Veröffentlichung, etwa auf unserer Website, erfolgt nur mit Einwilligung des Auftraggebers. Im Übrigen gilt unsere Datenschutzerklärung.
16. Streitbeilegung
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
17. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Königswinter bzw. das für unseren Sitz zuständige Gericht. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Oktober 2026